Trennung & Scheidung
Wenn Menschen verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben und es zu starken Konflikten kommt, kann es nötig sein, dass sie sich gerichtlich trennen oder scheiden lassen.
Manchmal kann das Paar den Konflikt selbst lösen. Manchmal braucht das Paar Hilfe vom Gericht.
Gemeinsame Trennung
Wenn beide Personen sagen: Wir wollen uns trennen und wenn beide sich über die wichtigsten Dinge einig sind, dann braucht das Paar kein Gericht. Dann können sie die Trennung selbst regeln.
Gerichtliche Trennung
Ist bei einem verheirateten Paar der Konflikt zu gross oder handelt es sich um einen Fall von Häuslicher Gewalt, kann beim zuständigen Gericht die Trennung (Eheschutz) eingegeben werden. Beim Gericht werden dann folgende Themen geklärt:
- Wer in der bisherigen gemeinsamen Wohnung bleiben darf
- Sorgerecht und Obhut für die Kinder
- Besuchsrechte für die Kinder
- Unterhaltsbeiträge
Scheidung
Eine Scheidung kann auf zwei Wegen erfolgen:
1. Scheidung auf gemeinsames Begehren
Beide Personen sind einverstanden und reichen gemeinsam beim Gericht ein Scheidungsbegehren ein. Das Gericht prüft die Vereinbarung und hilft, falls nötig, bei offenen Punkten.
2. Scheidungsklage
Wenn nur eine Person die Scheidung will, muss sie beim Gericht eine Scheidungsklage einreichen.
Damit die Scheidung direkt umgesetzt wird, müssen jedoch beide zustimmen. Ansonsten kommt es zu einer gerichtlichen Trennung und erst nach einer Wartezeit von 2 Jahren ist dann auch eine Scheidung ohne Einverständnis des anderen möglich.
In seltenen Fällen gibt es Ausnahmen und eine Scheidung ist auch ohne Einwilligung der anderen Person direkt möglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema
Kosten für Anwält*innen bei Trennung oder Scheidung
Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie beim Gericht ein Gesuch für unentgeltliche Prozessführung stellen. Das bedeutet, dass Sie die Gerichtskosten nicht selbst bezahlen. Dabei hilft Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt sehr viel Geld besitzen, kann es sein, dass Sie dem Staat das Geld für das Gerichtsverfahren zurückzahlen müssen.
Damit das Gesuch für unentgeltliche Prozessführung geprüft werden kann, müssen Sie zusammen mit Ihrem Trennungs- oder Scheidungsbegehren alle wichtigen Unterlagen einreichen oder spätestens zur Verhandlung mitbringen.
Wir sind für Sie da
Sie erleben Gewalt und möchten sich trennen? Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen rund um Trennung und Scheidung und vermitteln bei Bedarf Anwält*innen.