Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz sicher zu sein und respektiert zu werden, steht allen Arbeitnehmenden per Gesetz zu. Sexuelle Belästigung ist nicht erlaubt.

Gleichstellungsgesetz

Das Gleichstellungsgesetz (Art. 4 GIG) schützt Frauen* und Männer vor Diskriminierung und sexueller Belästigung im Arbeitsleben (Art. 4 GIG).

Zum Beispiel:

  • anzügliche oder sexistische Bemerkungen
  • unerwünschte Berührungen
  • aufdringliches Starren
  • Senden oder Zeigen von pornografischem Material
  • Drohungen oder Druck, um sexuelles Verhalten zu erzwingen

Sexuelle Belästigung darf nicht ignoriert werden. Es ist wichtig, sich Hilfe zu holen und Grenzen klar zu setzen. Arbeitgebende müssen Massnahmen ergreifen, um Mitarbeitende zu schützen.

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Wir sind für Sie da

Wir beraten Sie bei der Einschätzung, was als Belästigung gilt, und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.