Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz sicher zu sein und respektiert zu werden, steht allen Arbeitnehmenden per Gesetz zu. Sexuelle Belästigung ist nicht erlaubt.
Gleichstellungsgesetz
Das Gleichstellungsgesetz (Art. 4 GIG) schützt Frauen* und Männer vor Diskriminierung und sexueller Belästigung im Arbeitsleben (Art. 4 GIG).
Zum Beispiel:
- anzügliche oder sexistische Bemerkungen
- unerwünschte Berührungen
- aufdringliches Starren
- Senden oder Zeigen von pornografischem Material
- Drohungen oder Druck, um sexuelles Verhalten zu erzwingen
Mehr Informationen zu diesem Thema
Wir sind für Sie da
Wir beraten Sie bei der Einschätzung, was als Belästigung gilt, und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.