Strafverfahren
Gewalt ist eine Straftat. Wie ein Gewaltdelikt verfolgt wird, ist im Strafrecht geregelt. Welche strafrechtlichen Folgen ein Gewaltdelikt hat, wird in einem Strafverfahren ermittelt.
Es gibt zwei Arten von Straftaten: Antragsdelikte und Offizialdelikte.
Antragsdelikte
Bei diesen Taten entscheidet das Opfer selbst, ob es eine Strafanzeige will. Beispiel: einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfungen, Missbrauch von Fernmeldeanlagen.
Wichtig:
- die Polizei darf erst ermitteln, wenn das Opfer einen Strafantrag unterschreibt (die Anzeige allein reicht nicht aus)
- Spätestens 3 Monate nach der Tat muss der Strafantrag gestellt werden
- Der Strafantrag kann auch wieder zurückgezogen werden
- Ohne Strafantrag passiert nichts – das Verfahren wird beendet
Offizialdelikte
Hier muss die Polizei oder Staatsanwaltschaft immer handeln, sobald sie Kenntnisse über die Tat hat. Es wird ein Strafverfahren eröffnet, egal ob das Opfer eine Anzeige möchte oder nicht. Beispiele: schwere Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Häusliche Gewalt, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
Einstellung des Strafverfahrens bei Offizialdelikten (Art. 55a StGB)
Bei bestimmten Straftaten (z. B. einfache Körperverletzung oder wiederholte Tätlichkeiten in einer Ehe oder Partnerschaft) kann das Strafverfahren auf Wunsch des Opfers vorläufig gestoppt werden.
Dies ist das Vorgehen:
- Das Opfer stellt ein Gesuch um Sistierung
- Die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine Pause (Sistierung) die Sicherheit und Stabilität des Opfers verbessert
- Es können Auflagen gemacht werden. Zum Beispiel kann die beschuldigte Person verpflichtet werden, ein Lernprogramm zu besuchen
- Die Pause (Sistierung) dauert maximal 6 Monate
- Verbessert sich die Situation, kann das Verfahren endgültig eingestellt werden
- Verbessert sich die Situation nicht, kann das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden
So läuft ein Strafverfahren ab
1. Meldung/Anzeige
Meist erfährt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine Fachstelle zuerst von der Tat. Das kann direkt durch das Opfer oder von einer Drittperson sein.
2. Strafanzeige und Ermittlungen
Die Polizei sammelt Informationen, befragt Beteiligte und erstellt einen Bericht.
3. Rolle des Opfers
Opfer und andere betroffene Personen werden oft als Privatkläger*innen beteiligt. Sie können Akteneinsicht verlangen und eigene Rechte wahrnehmen.
4. Entscheid der Staatsanwaltschaft
Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft. Sie hat folgende Möglichkeiten:
- Strafbefehl (ähnlich wie ein Urteil)
- Anklage beim Gericht
- Einstellung des Verfahrens (z. B., wenn zu wenig Beweise vorliegen)
- Wenn es zu einer Anklage kommt, findet ein Prozess statt und ein Richter oder eine Richterin spricht am Schluss ein Urteil. Danach kann der Entscheid an ein höheres Gericht weitergezogen werden.
Wir sind für Sie da
Wir unterstützen Sie im ganzen Prozess: Wir erklären Abläufe, beraten Sie bei Entscheidungen und vermitteln bei Bedarf Fachleute, z. B. Anwält*innen.