Gewalt & Aufenthaltsstatus
Eine Aufenthaltsbewilligung kann an eine Ehe gekoppelt sein, so dass man sie bei Trennung verlieren würde. Findet Gewalt in der Ehe statt, ist das eine sehr schwierige Situation. Deshalb gibt es eine spezielle Regelung im Gesetz.
Härtefall bei häuslicher Gewalt
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) regelt den Aufenthalt von Migrant*innen in der Schweiz. Wenn sich ein Paar trennt, während eine Person noch vom Aufenthaltsstatus der Ehe abhängig ist, kann das schwierig werden. Für Menschen, die häusliche Gewalt erleben, gibt es besondere Schutzbestimmungen.
Ein sogenannter Härtefall (Art. 50b AIG) ist möglich. Bei wichtigen persönlichen Gründen, wie Häuslicher Gewalt, kann die Aufenthaltsbewilligung bestehen bleiben.
Dazu müssen Beweise vorliegen, die aufzeigen, dass eine Person Opfer von Gewalt wurde. Das können zum Beispiel Berichte von Beratungsstellen oder Ärzt*innen sein.